Bettina Stahn

Die Ermittlung des Wertes einer Immobilie ist in Deutschland in der ImmoWertV (Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken vom 19.05.2010) geregelt. Sie ist eine amtliche Verordnung auf der Grundlage des § 194 BauGB über die Bewertung von Immobilien.

Insgesamt wird der Nutzen von Wertgutachten immer noch viel zu häufig unterschätzt. Eine objektive und marktgerechte Immobilienwertermittlung gehört zu den grundlegenden Voraussetzungen für eine erfolgreiche Vermarktung. So leisten Gutachten bei Preisver-
handlungen sowohl Verkäufern und als auch Käufern wertvolle Dienste.

Weitere Bewertungsanlässe sind Nachlassbewertungen, Ehescheidungen, Erbauseinandersetzungen, Zwangsversteigerungen, steuerliche Anlässe sowie Beleihungswertermittlungen für Banken und Sparkassen

Das Leistungsangebot
Ich erstelle Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB für:
• unbebaute Grundstücke
• bebaute Grundstücke sowie grundstücksgleiche Rechte
• Wohnimmobilien (Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser)
• Wohn- und Geschäftshäuser
• Gewerbeimmobilien
• Wohnungs- und Teileigentum
• Rechte und Belastungen an Grund und Boden
• Beleihungswertgutachten
• Miet- und Pachtwertgutachten