Jeannette Horn

Die Zuständigkeit als Gleichstellungsbeauftragte liegt in allen Belangen, welche die Gleichstellung von Frauen und Männern innerhalb und außerhalb der Verwaltung betreffen und sie fungiert als  Ansprechpartnerin in allen Fragen der Chancengleichheit von Frauen und Männern. Den allgemeinen Auftrag "Gleichberechtigung von Frauen und Männern" mit Leben zu erfüllen ist ein großes Ziel.

Ob Sie Beratung oder Information wünschen, Institutionen oder Einrichtungen für Frauen suchen, an Veranstaltungen interessiert sind oder sich selbst engagieren möchten - bei der Gleichstellungsbeauftragten sind Sie an der richtigen Stelle.

Einige Arbeitsschwerpunkte:

- Information über Arbeits- und Lebensfragen für Frauen und Mädchen
- Beratung bei sexueller Belästigung oder Diskriminierung am Arbeitsplatz
- Gleichstellung von Frauen und Männern in der Verwaltung
- Beratung der Verwaltung in gleichstellungsrelevanten Themen
- Zusammenarbeit mit Frauengruppen und Initiativen
- Begleitung des Brandenburger Frauenstammtisches, des Lokalen Bündnisses,
  des Arbeitskreises "Keine Gewalt gegen Frauen und Kinder"
- Unterstützung von Projekten zur Beseitigung struktureller Benachteiligung
  von Frauen (z.B. Infobörse für Frauen und interessierte Männer)
- enge Zusammenarbeit mit Vereinen und Intuitionen, Unterstützung ihrer
  Vorhaben insbesondere bei der Beseitigung von Benachteiligung und Fragen
  der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit
- Hilfe und Beratung für Frauen und Mädchen in Gewalt- und Notsituationen
- gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Entscheidungs-
  prozessen in Gesellschaft und Politik
- Gesundheit von Frauen
- Auswirkungen der demographischen Entwicklung auf die Lebenssituation von
  Frauen auch auf die Lebenssituation von Frauen unter besonderer Berück-
  sichtigung der spezifischen Bedürfnisse von Mädchen und älteren Frauen.