Daniela Böttcher

Durch das Potsdamer Projekt „Aktiv für Arbeit“ (AAfV-PM
e. V.) und deren Projektmitarbeiterin Regina Merker, die mich entdeckte, mein Potenzial erkannte und mich gefördert hat, konnte ich 2008 den Haushaltsservice - Daniela Böttcher gründen. Ihr gilt mein unendlicher Dank! Desweiteren gebührt auch meiner Tochter ein großes Dankeschön für Ihre Unterstützung!

DURCH NICHTS WIRD EINE FREUNDSCHAFT ODER EINE
ENGE BEZIEHUNG LEICHTER BEGRÜNDET ODER GEFESTIGT ALS DURCH LACHEN UND WEINEN. MENSCHEN, DIE ZUSAMMEN GELACHT UND GEWEINT HABEN, KÖNNEN SEHR LEICHT GUTE FREUNDE WERDEN.

HAUSHALTSERVICE - DANIELA BÖTTCHER
Meine Dienstleistungen biete ich Unternehmen und Privathaushalten an. Zu meiner Firmen­philosophie gehört es die Kundendiskretion zu wahren, Zuverlässigkeit und die gleich­bleibende Qualität zu gewährleisten. Ich gehe auf die individuellen Kundenwünsche ein, indem ein speziell abgestimmter Serviceplan erstellt und erledigt wird. Die Arbeitszeit kann stundenweise täglich, wöchentlich oder flexibel nach Bedarf und Absprache erfolgen. Desweiteren stehe ich als kompetente Ansprechpartnerin den Unternehmen und Privathaus­halten vor Ort zur Verfügung.

Reinigung von
* Arztpraxen   * Büroräumen   * Gewerberäumen * Privathaushalten *

Meine Dienstleistungen
• Reinigung von Fußböden aller Art (saugen, fegen, mobben, wischen)
• Reinigung des Sanitärbereiches (WC, Waschbecken, Dusche,
  Badewanne) Reinigung von Türen und Lampen
• Staub aufnehmen bei Schränken, Tischen, Regalen u.v.m.
• Treppenhausreinigung
• Garten- und Urlaubsbetreuung (Grünpflanzen gießen, Rasen wässern,
  Briefkasten leeren)
• Unterstützung bei Feierlichkeiten (Vorbereitung und aufräumen danach)

Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen sind steuerlich absetzbar. Es wird ein Steuerbonus in Höhe von 20 % der Aufwendungen gewährt. Abziehbar sind jährlich maximal (20 % von 20.000 EUR=) 4.000 EUR. Begünstigt werden hauswirtschaftliche Tätigkeiten in einem privaten Haushalt, wie Kochen, Waschen, Einkaufen, Wohnung reinigen, Garten­arbeiten. Die Steuerermäßigung setzt den Nachweis der Aufwendungen durch Vorlage einer Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Erbringers der haushaltsnahen Dienstleistung durch Beleg des Kreditinstituts voraus (§ 35a Abs. 2 EStG).